Hengsberg
Bezirk Leibnitz

!!!Landwirtschaftskammerwahl 2016!!!

Als Wahltag wurde der Sonntag, 31. Jänner 2016 festgelegt. Nur jene Kammerzugehörigen, die in einem abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen am Wahltag ihr Wahlrecht ausüben.

Das Wahllokal befindet sich im Foyer des Hengistzentrums und ist am Sonntag, den 31. Jänner 2016, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Bitte machen Sie von Ihrem Recht Ihre Stimme abzugeben und somit mitbestimmen zu können Gebrauch und kommen Sie wählen! Vielen Dank!

Deshalb sollten sich alle kammerzugehörigen und wahlberechtigten Personen bis spätestens 4.12.2015, bei der Gemeinde vergewissern, ob sie im Wählerverzeichnis
•  der Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder
•  der Gemeinde, in der der überwiegende Teil ihres Grundbesitzes liegt, oder
• der Gemeinde, in der die überwiegende betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird, vollständig und richtig eingetragen sind.

Kammerzugehörig sind jene natürlichen oder juristischen Personen, die Eigentümer,
Fruchtnießer und Pächter in der Steiermark gelegener land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind, sowie die Eigentümer, Fruchtnießer und Pächter in der Steiermark gelegener Grundstücke, soweit es sich um
unbebaute Grundstücke handelt, die nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden und für
die aus diesem Grunde die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehene Abgabe zu entrichten ist, sofern das Ausmaß des Betriebes oder Grundstückes mindestens 1 Hektar beträgt.

Wahlberechtigt sind auch Familienangehörige von Kammerzugehörigen, sofern sie in deren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben hauptberuflich tätig sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit den Kammerzugehörigen in Hausgemeinschaft leben; dies gilt auch für die Dauer ihres Präsenz- oder Zivildienstes.

Zudem sind Personen, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (im Ausmaß von mindestens 1 Hektar bzw. hauptberuflich geführt) übertragen haben und deren Ehegattinnen/Ehegatten sowie deren eingetragene Partnerinnen/Partner, wenn sie ihren Hauptwohnsitz auf dem übertragenen Betrieb haben und die/der Betriebsnachfolgerin/Betriebsnachfolger kammerzugehörig ist.

Das Wahllokal befindet sich im Foyer des Hengistzentrums und ist in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.